World Athletics – Protokoll

Das internationale Vermessungsprotokoll wird für Wettkampfveranstaltungen in Deutschland und den unmittelbar angrenzenden Staaten in englischer Sprache erstellt.
Internationale Protokolle mit französischen Sprachinhalten sind i.d.R. in Frankreich, der Schweiz, Belgien und Luxemburg erforderlich.

Genehmigungsverfahren von World Athletics/AIMS
Die Genehmigung für den englischsprachigen Raum in Europa erfolgt durch:
Hugh Jones, AIMS-Secretary/London (UK) [A-Grad]
Die Genehmigung für den französischen Sprachraum erfolgt durch:
Jean-François Delasalle – Corbie, (F) [A-Grad]

Die Administratoren genehmigen das internationale Vermessungsprotokoll mit den Streckenzertifikaten mit einer Gültigkeit von fünf Jahren (bis Ende des Kalenderjahres) und übermitteln die Zertifikate an den Protokollverfasser; Änderungen an den zertifizierten Strecken innerhalb des Gültigkeitszeitraums werden mit einem Ergänzungsprotokoll dokumentiert und genehmigt (innerhalb des ursprünglichen Gültigkeitszeitraums). 
Nach Ablauf der Zertifikate ist nach IWR eine Kontroll- bzw. Neuvermessung erforderlich (Zertifizierung s.o.).
Der Protokollverfasser übergibt dem Veranstalter die Streckenzertifikate und das genehmigte Vermessungsprotokoll. Dieser kann die Zertifikate den nationalen Verbänden für die Bestenlisten übermitteln.

Aktualität: 01.03.2024/kjr

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