Das Vermessungsprotokoll wird auf der Grundlage der internationalen Wettkampfregeln (IWR) zeitnah erstellt.

Es beinhaltet neben den allgemeinen Angaben zur Veranstaltung die Streckenbeschreibung und die Kilometrierung, einen Maßnahmenkatalog für die Streckenführung und Absperrungen, die Messergebnisse und deren Auswertung, die Eichung des Messgerätes „Jones-Counter“ und die Karten- und Planunterlagen zur Streckenvermessung und zur Laufstrecke.

Das digitale Protokoll mit allen Planunterlagen (ggf. Foto-Dokumentation) wird als zusammenhängendes pdf-Dokument erstellt und dem Veranstalter zur Verfügung gestellt.

DLV-Genehmigungsverfahren
Das Vermessungsprotokoll kann zur Genehmigung der bestenlistenfähigen Strecken vom Veranstalter an den DLV versandt werden.
Der DLV führt das Genehmigungsverfahren durch und bestätigt mit einem Zertifikat die Gültigkeit für fünf Jahre – zum Ende des Kalenderjahres -, registriert die bestenlistenfähigen Strecken und veröffentlicht diese im Internet. Der Veranstalter, der Landesverband und der Straßenstreckenvermesser erhalten eine Bestätigung über das zertifizierte Vermessungsprotokoll.

Verlängerung eines DLV-Protokolls

Der Veranstalter setzt sich mit dem DLV-Straßenstreckenvermesser (Protokollverfasser) in Verbindung und bestätigt, dass auf der Grundlage des gültigen Protokolls für die Wettkampfstrecken keine Änderungen vorliegen. Steht der Protokollverfasser nicht zur Verfügung, ist mit einem anderen, ortskundigen, DLV-Straßenstreckenvermesser, Kontakt aufzunehmen.

Der DLV-Straßenstreckenvermesser beantragt im Auftrag des Veranstalters die Verlängerung des DLV-Vermessungsprotokolls.

Der Antrag wird mit dem Bestätigungsvermerk vom DLV-Straßenstreckenvermesser an den DLV zur Genehmigung gesandt.

Nach 15 Jahren sind die im abgelaufenen DLV-Vermessungsprotokoll aufgeführten Wettkampfstrecken mit einer Kontrollvermessung zu überprüfen. Die Streckenvermessung ist in einem zu genehmigenden DLV-Vermessungsprotokoll zu dokumentieren (Protokollnachweis ggf. in verkürzter Ausfertigung).

Bei Veränderungen der Streckenführung ist eine neue Vermessung mit neuem oder ergänzendem DLV-Vermessungsprotokoll erforderlich.

Aktualität: 12.10.2023