Das DLV-Vermessungsprotokoll wird auf der Grundlage der internationalen Wettkampfregeln (IWR) zeitnah erstellt.
Es beinhaltet neben den allgemeinen Angaben zur Veranstaltung die Streckenbeschreibung und die Kilometrierung, einen Maßnahmenkatalog für die Streckenführung und Absperrungen, die Messergebnisse und deren Auswertung, die Eichung des Messgerätes „Jones-Counter“ und die Karten- und Planunterlagen zur Streckenvermessung und zur Laufstrecke.
Das digitale Protokoll mit allen Planunterlagen (ggf. Foto-Dokumentation) wird als zusammenhängendes pdf-Dokument erstellt.
DLV-Genehmigungsverfahren
Das Vermessungsprotokoll wird an den DLV versandt.
Der DLV führt das Genehmigungsverfahren durch und bestätigt mit einem Zertifikat die Gültigkeit für fünf Jahre – zum Ende des Kalenderjahres -, registriert die bestenlistenfähigen Strecken und veröffentlicht diese im Internet. Der Veranstalter, der Landesverband und der Straßenstreckenvermesser erhalten eine DLV-Protokoll mit Zertifikat.

Verlängerung eines DLV-Protokolls
Das gültige DLV-Vermessungsprotokoll kann vor Ablauf der 5 Jahre Gültigkeit um weitere fünf Jahre verlängert werden. Der Antrag durch den Veranstalter ist möglich, wenn die beantragten Strecken, auf die sich das Vermessungsprotokoll bezieht, noch dieselben sind, wie sie im Protokoll nachgewiesen sind. Hierzu ist ein Bestätigungsvermerk eines DLV–Streckenvermessers beizufügen.
Ist der angefragte Streckenvermesser nicht der Verfasser des zu verlängernden Protokolls, ist ggf. eine Kontrollvermessung mit Ergänzungsprotokoll von einem anderen DLV-Straßenstreckenvermesser erforderlich und vom DLV zu genehmigen.
Das Vermessungsprotokoll kann unter den vorgenannten Bedingungen maximal zweimal verlängert werden; die Laufzeit eines genehmigten Protokolls ist somit auf 15 Jahre begrenzt.
Bei Veränderungen der Streckenführung ist eine neue Vermessung mit neuem oder ergänzendem DLV-Vermessungsprotokoll erforderlich.
Aktualität: 10.12.2022