Diese Seiten zeigen die Bausteine für die Streckenvermessung. Für Vereine, Veranstalter, Kampfrichter, Verbände sowie die Teilnehmer im Bereich des Wettkampfsports wird in übersichtlicher Form die Verbindung der Regelwerke mit der praktischen Arbeit des Straßenstreckenvermessers dargestellt.
Aktualität: 10.12.2022
Die Streckenvermessung wird von national & international akkreditierten DLV-Streckenvermessern in ihrer Kampfrichterfunktion durchgeführt.
Sie wird für „stadionferne Lauf- und laufähnliche Veranstaltungen mit leichtathletischem Wettkampfcharakter“ durchgeführt. Dies gilt auch für Straßen-, Cross-, Berg-, Landschafts- Trail- und Geländeläufe.
Für die Vermessung sind die internationalen Wettkampfregeln (IWR) die Grundlage. Die technischen Regeln TR 55 sind zu beachten:
- Straßenläufe (TR 55 IWR)
- Wettkampfmäßiges Gehen (TR 54.11.2 IWR)
- Wettbewerbe der DUV (Deutsche Ultramarathon-Vereinigung e.V.)
- Leichtathletik-Wettbewerbe der Special Olympics auf der Straße.
Die Messung erfolgt mit dem am Vorderrad eines Fahrrads montierten Messgerät Jones-Counter und ist die seit den 70er Jahren von der AIMS (Association of International Marathons and Distance Races) favorisierte und Einzige von World Athletics (WA) – vormals IAAF „International Association of Athletics Federations“ – anerkannte Messmethode (TR 55.2.1 + 55.3.4 IWR).
Grundlage für das vom DLV herausgegebene Handbuch für den DLV-Streckenvermesser ist das von World Athletics gemeinsam mit der AIMS herausgegebene Regelwerk The Measurement of Road Race Courses (3. Ausgabe vom 07.05.2008 – Autoren: Dave Cundy und Hugh Jones).
Der DLV hat das Handbuch für die Tätigkeit der Streckenvermesser im Bereich der Arbeitsgemeinschaft der Regelkommission von DLV, FLA, ÖLV und SwA veröffentlicht (Autoren: Udo Brandt und Karl Josef Roth).
Die Dokumentation dient u.a. einem einheitlichen Verfahrensablauf bei der örtlichen Vermessung, der Protokolldokumentation und der Zertifizierung in den Mitgliedsverbänden der Arbeitsgemeinschaft der nationalen Verbände.
Die Eintragung von Rekorden erfolgt in die Bestenlisten des DLV und der DUV für zertifizierte Straßenwettbewerbe.
Für die Anerkennung eines Deutschen Rekords bzw. zur Aufnahme einer Leistung in die Bestenliste genügt es, dass die offizielle Streckenvermessung von einem vom DLV anerkannten Streckenvermesser [A/B/C-Grad] vorgenommen wurde und das Vermessungsprotokoll vom DLV genehmigt ist.
Die Organisationen World Athletics und AIMS haben auf der Grundlage der IWR den Nationalen Verbänden empfohlen, die folgenden Bestimmungen zum Gegenstand für die Anerkennung ihrer nationalen Rekorde zu machen:
- Start und Ziel der Strecke dürfen in Luftlinie nicht weiter als 50% der Streckenlänge voneinander entfernt liegen
- Das Gefälle zwischen Start und Ziel darf das Verhältnis von durchschnittlich 1:1000 nicht überschreiten, d.h. 1 m pro km
- Der Geher-Rundkurs mit einem möglichen Start und Ziel in einer Leichtathletikanlage darf nicht kürzer als 2,0 km und nicht länger als 2,5 km sein.
Für die Anerkennung eines Deutschen Rekords bzw. zur Aufnahme einer Leistung in die Bestenliste genügt es, dass die offizielle Streckenvermessung von einem vom DLV anerkannten Streckenvermesser [A/B/C-Grad] vorgenommen wurde und das Vermessungsprotokoll vom DLV genehmigt ist.
Die Zertifizierung der Veranstaltung erfolgt durch ein Vermessungsprotokoll:
- nach den Vorgaben der World Athletics / AIMS und des DLV
- auf der Grundlage der IWR und des Regelwerks der DUV für die Zertifizierung mit IAU-Label-Veranstaltungen.