
Eichstrecke:
Bei der örtlichen Vermessung der Laufstrecke erfolgt vorab die Eichung des Messgeräts Jones-Counter am Fahrrad auf einer möglichst in der Nähe gelegenen Referenzstrecke. Diese wird vor Ort als Eichstrecke für das Messgerät „Jones-Counter“ i.d.R. mit einem Stahlmessband (oder einem geodätischen Vermessungsinstrument) bestimmt, falls keine bekannte Referenzstrecke in der Nähe der Laufstrecke zur Verfügung steht.
Voreichung:
Bei dem Eichvorgang werden die abgelesenen Zählwerte des Messgeräts in einem Vergleichswertverfahren der bekannten Länge der Eichstrecke gegenübergestellt; eine vierfache Durchfahrt der Eichstrecke erlaubt eine fehlertheoretisch genaue Bestimmung des Referenzwertes, bezogen auf umgerechnet 1.000 m. Jeder Zählwert des Counters (engl. Veeder) errechnet sich mit ca. 9 cm – ein wichtiger Hinweis auf die durchaus genaue Messmethode, die seit den 80er Jahren international als einzige Methode der Streckenvermessung von Wettkampfstrecken anerkannt ist.
Vermessung der Wettkampfstrecke:
Nach der Voreichung des Counters erfolgt die erste Vermessung der Laufstrecke. Die Kontrolle für den Messvorgang ist eine zweite Vermessung durch den Streckenvermesser oder eine zweite akkreditierte Person. Sie dient vor allem der unabhängigen Ermittlung der Ideallinie bei der Messfahrt.
Während des Messvorgangs werden die Stationierungs- und möglichst auch die KM-Punkte in der Örtlichkeit markiert und mit Fotos dokumentiert; für die KM-Punkte kann auch eine dritte Messfahrt mit dem Fahrrad oder einem Messrad erfolgen.
Nacheichung:
Im Anschluss an die Vermessungen der Laufstrecken erfolgt der zweite Eichvorgang des Jones-Counter als Kontrollmessung auf der Referenzstrecke.
Berechnung der Streckenlänge:
Mit den Ergebnissen der Vor- und Nacheichung kann jetzt die Länge der Wettkampfstrecke berechnet werden. Die Anpassung auf den Sollwert der Laufstrecke erfolgt an den mit dem Veranstalter abgestimmten Stationierungspunkten START, ZIEL, WENDE, ERGÄNZUNGS-STRECKE u.a..
Hinweis: Die so festgelegte Wettkampfstrecke wird im Rahmen der Berechnungen um einen Sicherheitsfaktor von 0,1 % ergänzt, um Messfehler, Abweichungen von der Ideallinie der Strecke etc. zu puffern. Das bedeutet in der Praxis, dass z.B. die örtliche Strecke eines Marathon um rd. 42 Meter länger bestimmt ist.
Vermessungsprotokoll:
Die Ergebnisse und der Messvorgang werden in genormter Form in einem Vermessungsprotokoll dokumentiert. Die Gültigkeit der Streckenvermessung wird national vom DLV oder international von WORLD ATHLETICS / AIMS mit einem Zertifikat für eine Laufzeit von 5 Jahre bestätigt; die Laufzeit ist von der Unveränderbarkeit der Wettkampfstrecke abhängig.
Aktualität: 10.12.2022


